In unserem offenen MRT-Gerät beträgt die reine Untersuchungs-Zeit meist eine knappe halbe Stunde. Dabei werden - je nach Fragestellung - mehrere Bilder-Serien mit unterschiedlichen Darstellungs-Techniken und Blickwinkeln erzeugt.
Es findet kurz nach der MRT-Untersuchung ein Arzt-Gespäch mit Herrn Dr. Borchert statt. Dabei zeigt er Ihnen ausgewählte MRT-Bilder und erklärt, was darauf zu sehen ist, also die Diagnose.
Das kommt darauf an: Relevant ist hier der Bereich des Körpers, der untersucht werden soll. Die Untersuchung von Schädel (Kopf), Halsweichteilen und HWS (Halswirbelsäule) sowie Knie, Sprunggelenk und Fuss sind auch bei stark übergewichtigen Menschen kein Problem. Bei der Untersuchung von Thorax (Brustkorb), BWS (Brustwirbelsäule), LWS (Lendenwirbelsäule) und Abdomen (Bauch) kann es bei stark übergewichtigen Menschen schwierig werden, da der Körperbereich in eine Spule passen muss. Im Zweifelsfall vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Probelagerung - Dann können wir ausprobieren, ob eine MRT-Untersuchung bei uns möglich ist.
Bei einigen Fragestellungen/ Verdachts-Diagnosen wird während der MRT-Untersuchung ein spezielles MRT-Kontrastmittel (KM) in die Vene gespritzt. Dieses verteilt sich im Blut und kann dann auf den MRT-Bildern nachgewiesen werden und erleichtert die Diagnose. Danach wird das Kontrastmittel über die Nieren ausgeschieden. Es handelt ich dabei um Gadolinium, ein Element der seltenen Erden, dessen Atome in grössere stabile Moleküle eingebaut sind.
Das kommt darauf an: Viele Fragestellungen/ Verdachts-Diagnosen können ohne Kontrastmittel beantwortet werden, daher verwenden wir Kontrastmittel nicht routinemäßig, sondern nur, wenn der zu erwartende Nutzen das (minimale) Risiko überwiegt. Wenn Sie das MRT-Kontrastmittel ablehnen, kann die MRT-Untersuchung prinzipiell häufig auch ohne dieses erfolgen; allerdings ist dann die Beurteilbarkeit und damit die Aussagekraft der Untersuchung eingeschänkt. In einigen wenigen Fällen ist die MRT-Untersuchung ohne Kontrastmittel nicht sinnvoll möglich.
Nein - es gibt aber, wie bei jedem Medikament, minimale Risiken. Wenn bei Ihrer MRT-Untersuchung die Gabe von Kontrastmittel in die Vene sinnvoll ist, werden Nutzen und Risiken vor der Untersuchung mit Ihnen besprochen.
Das MRT-Gerät arbeitet mit Magnetfeldern und Radiowellen. Eisenhaltiges Metall wird vom MRT-Gerät magnetisch angezogen und würde ins Gerät fliegen. Dabei könnten Verletzungen auftreten. Ausserdem kann das MRT-Gerät beschädigt werden. Desweiteren stört Metall die Bild-Erzeugung und erzeugt Fehler auf den Bildern, vor allem Metall im Untersuchungs-Bereich. Aber auch Metall, das sich nur in der Nähe befindet, kann Bild-Fehler erzeugen, besonders bei magnetischen/ eisenhaltigen Metallen (z. B. Gürtelschnalle). Elektonik wie Handys oder Uhren, aber auch EC- und Kredit-Karten werden durch die Magnetfelder zerstört, Datenträger wie USB-Sticks unbrauchbar gemacht. Daher darf nichts davon mit in den Raum mit dem MRT-Gerät gebracht werden.
Nein, bei den meisten Untersuchungen spielt es keine Rolle, wann sie zuletzt etwas gegessen oder getrunken haben. Sie sollten aber nicht kurz vor der Untersuchung sehr viel essen oder trinken. Sonst drückt im Liegen der Bauch oder im Verlauf der Untersuchung die Blase, und es wird schwieriger, während der Untersuchungs-Zeit (meist eine knappe halbe Stunde) ruhig zu liegen.
Ja, kein Problem! Bei der Untersuchung von Kindern oder auch von Menschen mit Platzangst / Klaustrophobie) kann gerne eine Begleit-Person im Untersuchung-Raum sitzen, direkt am MRT-Gerät. Aufgrund der offenen Bauweise ist dabei immer ein direkter Körper-Kontakt möglich, also z.B. die Hand zu halten. WICHTIG: Die Begleit-Person darf keinen Herzschrittmacher, implantierten Defibrillator, implantierte Insulin-Pumpe oder Cochlea-Implantat haben! In diesem Fall darf der Untersuchungs-Raum NICHT betreten werden!
Nein, leider nicht. Auch das offene MRT-Gerät arbeitet mit Magnet-Feldern, wodurch die empfindliche Elektronik implantierter Geräte gestört werden kann. Im schlimmsten Fall kann das Implantat zerstört werden. Einige Cochlea-Implantate sind MRT-tauglich, meist mit bestimmten Einschränkungen. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Implantat-Pass. Bringen Sie diesen unbedingt mit zur MRT-Untersuchung, damit wir die MRT-Tauglichkeit überprüfen können!
Nein, leider nicht. Neben den technischen Voraussetzungen des implantierten Geräts gibt es zur Durchführung einer MRT-Untersuchung viele weitere gesetzliche Vorgaben bezüglich der organisatorischen Rahmenbedingungen. Diese können wir nicht vollständig erfüllen. Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass wir Ihnen leider bei der Suche nach einer Radiologie-Praxis, die Menschen mit Herzschrittmachern untersuchen kann, nicht weiterhelfen können.
Ja, prinzipiell schon. Wir benötigen dann aber unbedingt genaue Angaben des Herstellers! Erforderlich ist auf jeden Fall der Implantat-Pass, und falls auf diesem nicht genau die technischen Voraussetzungen zur MRT-Sicherheit beschrieben sind, weitere Informationen des Herstellers.
Das kommt darauf an. Beide Verfahren haben ihre Stärken und Schwächen. Je nachdem, welche Diagnose vermutet wird, wird Ihr überweisender Arzt sie zur CT- oder zur MRT-Untersuchung schicken. Grundsätzlich sieht man bei der CT-Untersuchung den eigentlichen Knochen (Kalk) besser. Zur Beurteilung von Weichgewebs-Strukturen sowie dem Knochenmark ist die MRT-Untersuchung besser geeignet. Ein grosser Vorteil der MRT-Untersuchung ist, dass es keinerlei Strahlen-Belastung gibt; im Gegensatz zu CT (oder Röntgen) verursacht die MRT-Untersuchung keine Schädigung des Körpers. Nachteil der MRT-Untersuchung ist vor allem die Dauer; in unserem offenen MRT dauert eine Untersuchung meist eine knappe halbe Stunde, eine CT-Untersuchung dauert meist nur wenige Minuten.
Ja, in der Regel erhält sowohl die überweisende ärztliche Fachperson den Befund als auch die untersuchte Person. Häufig kann der Befund gleich am Ende des Arzt-Gesprächs mitgenommen werden, sonst wird er zeitnah per Post verschickt.
Nein, leider nicht. Eine Email gilt nicht als sicherer Übertragungs-Weg. Alles, was im Befund steht, fällt unter die ärztliche Schweigepflicht, und außer der zu untersuchenden Person und (bei Einwilligung) der überweisenden ärztlichen Fachperson darf niemand davon Kenntnis erlangen. Auch wegen Datenschutz-rechtlicher Aspekte geht dies nicht. Es erhalten aber alle bei uns untersuchten Personen den Befund als Ausdruck; entweder am Ende des Arzt-Gesprächs, oder zeitnah per Post.
Ja, Sie bekommen nach der Untersuchung eine CD mit den Bilddaten. Bitte nehmen Sie diese CD auch mit, wenn Sie einen Termin bei Ihrer überweisenden ärztlichen Fachperson haben, um den Befund und das weitere Vorgehen zu besprechen. Viele ärztliche Fachpersonen kennen sich mit den Bildern gut aus und möchten diese gerne auch selber sehen.
Nein, ähnlich wie beim Befund ist dies aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes nicht möglich. Es erhalten aber alle bei uns untersuchten Personen eine CD mit den Bilddaten.
Nein, leider nicht. Diese Möglichkeit können wir zurzeit leider nicht anbieten.
Ja, wenn Sie uns während der Anmeldung oder während des Arzt-Gesprächs eine Fax-Nummer nennen, können wir Ihnen den Befund per Fax schicken.
Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab (GOÄ), dem Abrechnungs-System der privaten Krankenversicherungen; eine sogenannte Privatliquidation. Dabei sind für die verschiedenen Leistungen Ziffern mit einem Grundwert (Gebührensatz) vorgesehen. Dieser Grundwert kann durch Steigerungs-Faktoren erhöht werden. Sie sind persönlich unser Vertrags-Partner und erhalten unsere Rechnung. Die Rechnung wird mit Ihrem Einverständnis durch eine privat-ärztliche Abrechnungs-Stelle nach unseren Vorgaben erstellt. Dabei arbeiten wir mit der "AÄA, Abrechnung für Ärzte und Apotheken, Dr. Güldener GmbH" zusammen. Sie erhalten die Rechnung direkt von der AÄA. Privat-Krankenversicherte können sich im Anschluss die Kosten von ihrer privaten Krankenversicherung erstatten lassen.
Ja. Es ist aber wichtig, dass Sie uns VOR der MRT-Untersuchung über Ihre Versicherungs-Bedingungen informieren, also während der Erfassung Ihrer Daten! Dann passen wir die Steigerungs-Faktoren für die Abrechnung entsprechend an. Bitte beachten Sie: Eine nachträgliche Anpassung ist nicht möglich.
Ja, wir rechnen auch mit der Berufsgenossenschaft ab. Wichtig: Wir benötigen zwingend eine Überweisung vom D-Arzt (Durchgangs-Arzt) sowie den D-Arzt-Bericht, also das Formular, in dem alle notwendigen Daten erfasst sind (BG-Nummer, Unfall-Ort, Unfall-Zeit, Unfall-Betrieb etc.).
Grundsätzlich leider nicht, da es sich bei der "Radiologie am Klubgarten" um eine reine Privat-Praxis handelt; wir haben keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenversicherungen. In Einzelfällen ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse möglich. Mögliche Gründe sind vor allem eine bestehende Platzangst/ Klaustrophobie oder die MRT-Untersuchung von Kindern. Diese "Kostenübernahme im Rahmen einer Einzelfall-Entscheidung" muss jedoch in der Regel VOR der MRT-Untersuchung beantragt werden. Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung und erkundigen sich, was für den Antrag nötig ist.
Nein, im Prinzip nicht. Wenn Sie dies allerdings nicht schriftlich haben, kann es passieren, dass die Krankenversicherung unsere Rechnung dann doch nicht übernimmt und Sie die Kosten der MRT-Untersuchung letzlich selbst bezahlen müssen. Das Risiko liegt in diesem Fall bei Ihnen.
Ja, das geht! Bitte rufen Sie uns im Vorfeld an, damit wir Sie über die Kosten informieren können.
Ja, im Prinzip schon. Dies ist für uns allerdings mit einem höheren Aufwand verbunden. Daher bitten wir Sie, unsere Rechnung per Überweisung zu bezahlen.
Ja, in Zusammenarbeit mit unserer privat-ärztlichen Verrechnungs-Stelle, der "AÄA, Abrechnung für Ärzte und Apotheken, Dr. Güldener GmbH". Bitte wenden Sie sich bei Bedarf direkt an die AÄA. Die nötigen Informationen finden Sie auf Ihrer Rechnung.
Nein, leider nicht. Eine Kartenzahlung bieten wir nicht an.
Nein, nicht zwingend. Prinzipiell können wir eine MRT-Untersuchung auch ohne Überweisung durchführen. Allerdings hilft uns eine Überweisung bei der optimalen Planung der MRT-Untersuchung! Häufig hat die überweisende Ärztin/ Arzt einen bestimmten Verdacht bezüglich eines gesundheitlichen Problems, oder sie/ er möchte etwas bestimmtes ausgeschlossen haben. Je besser wir wissen, worum es bei der Untersuchung geht, desto gezielter können wir die MRT-Untersuchung durchfühen. Bringen Sie deshalb bitte Ihre Überweisung immer mit, wenn eine solche vorliegt, und geben Sie uns die Überweisung vor der MRT-Unteruchung, während der Erfassung Ihrer Daten.
Das kommt darauf an. Meistens ist eine Termin-Vergabe innerhalb weniger Werktage möglich. Rufen Sie uns am besten zu unseren Sprechzeiten an, um einen Termin zu vereinbaren.
Dahinter steckt eine sehr komplexe Technik; detaillierte Erklärungen füllen dicke Bücher. Prinzipiell erfolgt die Bild-Erzeugung mit Hilfe von Magnetfeldern (teils statisch, teils dynamisch) und Radiowellen. Wasserstoff-Kerne in den Molekülen im Körper richten sich wie kleine Kreisel am statischen Magnetfeld aus. Mit speziellen Radiowellen werden sie "angestupst" und geraten ins Trudeln. Dann richten sich die Wasserstoff-Kerne wieder am statischen Magnetfeld aus. Dabei geben sie Radio-Wellen ab, die von den Spulen als Signal gemessen werden. Mit Hilfe wechselnder Magnet-Felder kann die Position des Wasserstoff-Kerns im Raum bestimmt werden.
Nein, CT-Untersuchungen können wir leider nicht anbieten.
Nein, Ultraschall-Untersuchungen können wir leider nicht anbieten.